Neben der anwaltlichen Tätigkeit übt die Advokatur Etter auch notarielle Funktionen aus. Wir beurkunden Ehe- und Erbverträge sowie letztwillige Verfügungen, errichten Stiftungen und nehmen für Sie alle notwendigen Beurkundungen für das Handelsregister (insbesondere Gesellschaftsgründungen) vor.
In Angelegenheiten von Testament und Erbschaft übernehmen wir, über die Beurkundung hinaus, auch ein Willenvollstreckermandat.